UKV VorsorgePRIVAT
Beitragsrechner | |
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Tarif | UKV VorsorgePRIVAT |
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Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen | 100% bis 500 € p.a. Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt. Sonstiges: Erstattet werden Brillen/Sehhilfen zu 80% (max. 500 € in 2 Kalenderjahren) und 100% (max 1.500 €) für LASIK |
Altersrückstellungen | nein |
Wartezeiten | keine Wartezeiten nur zwei Gesundheitsfragen |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern |
UKV VorsorgePRIVAT
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
- ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen: bis 500 € p. a. (begrenztere Erstattung in den ersten beiden Kalenderjahren (KJ))
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe): bis 300 € in zwei KJ
- Brillen, Kontaktlinsen: 80% bis 400 € in zwei KJ
- Refraktive Chirurgien (z. B. LASIK): bis 1.500 € während gesamter Vertragslaufzeit (1. KJ – max. 200 €, ersten zwei KJ – max. 500 €)
- Hörhilfen einschl. Otoplastik: 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren
2 Gesundheitsfragen im Antrag: - bei “Sehschwäche”: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist
- bei “Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit”: Leistungsausschluss für Hörhilfen
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?
Bis bis 500 € p. a. Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt.
Sonstige ambulante Leistungen
- ärztlich verordnete Hörhilfen einschl. Otoplastik sowie Reparaturen – zu 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren. Betriebskosten, z. B. Batterien, sowie Reinigungsmittel sind nicht erstattungsfähig.
- ärztliche Behandlungen einschl. Arzneimittel für Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe) – zu 100% bis zu insgesamt 300 € in zwei Kalenderjahren.
- Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen werden zu 80% bis 500 € alle 2 Jahre erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Hinweis: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist. - Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für refraktive Chirurgien (z. B. LASIK, Clear-Lens-Exchange) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen bis zu insgesamt 1.500 € in der Vertragslaufzeit.