Deutscher Ring KlinikTOP
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Sind Mehrkosten für ein 1-Bett-Zimmer erstattungsfähig? | keine Leistung |
Sind Mehrkosten für ein 2-Bett-Zimmer erstattungsfähig? | nein |
Sind wahlärztliche Behandlungen erstattungsfähig ("Chefarzt")? | nein |
Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? | Ja, der Versicherer leistet auch über Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) hinaus. |
Sind privatärztlich durchgeführte ambulante OPs erstattungsfähig? | Ja, privatärztlich durchgeführte ambulante Operationen sind erstattungsfähig. |
Werden Behandlungen in Privatkliniken erstattet? | Nein, in Krankenhäusern, welche nicht nach dem KHEntgG bzw. der BPflV abrechnen, besteht kein Leistungsanspruch. |
Sind Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | Ja, die Differenzkosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses sind erstattungsfähig. Krankentransportkosten zum und vom Krankenhaus, welche im Rahmen der Krankenhauswahl verbleiben, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € je Krankenhausaufenthalt nach Vorleistung der GKV ebenfalls erstattungsfähig. |
Sind vor- und nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig? | Ärztliche Leistungen im Rahmen einer vor- und nachstationären Behandlung gemäß § 115 a Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), die im Zusammenhang mit einer erstattungsfähigen Heilbehandlung steht, sind nach Vorleistung der GKV erstattungsfähig |
Wird der gesetzl. Eigenanteil (10 € pro Tag, max. 28 Tage) im Krankenhaus erstattet? | Ja, die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen im Krankenhaus sind erstattungsfähig. |
Sind Kosten für eine Begleitperson von Kindern im Krankenhaus erstattungsfähig? | Kostenübernahme im Rahmen "Krankenhaus-Sofortschutz"für Organisation der Begleitung des versicherten minderjährigen Kindes durch die Eltern ins Krankenhaus und für einen Aufenthalt der Eltern im Krankenhaus bis insgesamt 500 €. |
Ist ein Ersatzkrankenhaustagegeld vorgesehen, wenn Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden? | Wird für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinerlei Kostenerstattung für ärztliche Leistungen und Krankenhauswahl (Mehrkosten) beansprucht, wird ein Krankenhaustagegeld von 25 € pro Tag gezahlt. Bei Verzicht auf gesondert berechenbare Unterbringung in einem Zweibettzimmer werden 15 € gezahlt. |
Gemischte Krankenanstalten - beinhalten die Bedingungen eine kundenfreundlichere Regelung als die MB/KK? | Eine schriftliche Leistungszusage ist nicht erforderlich bei Notfalleinweisungen, oder wenn es sich um das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten handelt und ausschließlich mediz. notwendige Heilbehandlungen durchgeführt werden sollen, die eine stationäre Behandlung erfordern sowie, wenn während des Aufenthaltes in einer Krankenanstalt i. S. d. § 4 Abs. 5 MB/ KK eine akute Erkrankung eintritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung erfordert. |
Sind zusätzliche Leistungen für stationäre Kuren vorgesehen? | keine Leistung |
Leistet der Tarif uneingeschränkt (nicht nur nach Unfall o. ä.)? | K |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren? | Der Versicherer verzichtet auch dann auf das ordentliche Kündigungsrecht. |
Werden im Tarif Alterungsrückstellungen gebildet oder handelt es sich um einen reinen Risikobeitrag? | Ja, in diesem Tarif werden Altersrückstellungen gebildet. |
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